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(§15 der HOAI Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten,
Lph 1-9)


- Grundlagenermittlung

- Vorplanung

- Entwurfsplanung

- Genehmigungsplanung

- Ausführungsplanung

- Vorbereitung der Vergabe

- Mitwirkung bei der Vergabe

- Objektüberwachung (Bauüberwachung)

- Objektbetreuung und Dokumentation



Einen Auszug aus dem Baugesetzbuch zur Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure finden Sie über den Link in rechten Menüleiste
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07.September.2010
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Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure

http://bundesrecht.juris.de/
bbaug/index.html