
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung von Städten und Gemeinden. Sie ist gegliedert in die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung). In der Bauleitplanung ist eine Vielzahl von behördlichen, öffentlichen und privaten Aspekten zu berücksichtigen. Diese werden in den jeweiligen Bauleitplanverfahren ermittelt und in einem komplexen Prozess untereinander und gegeneinander abgewogen.
Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen. Außerdem erarbeiten wir sowohl für kommunale Auftraggeber als auch für Privatpersonen und Unternehmen Bebauungspläne sowie vorhabenbezogene Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen nach BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen). Dabei betreuen wir die Vorbereitung und Erstellung der Planfassungen sowie die Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB).
Die Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Gremien und die Durchführung von Präsentationen gehören ebenso zu unseren Leistungen wie die Mitwirkung an der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der TÖB sowie die Mitwirkung und Moderation des Abwägungsprozesses.
ausgewählte Projekte Bauleitplanung
Landschafts- und Umweltplanung
Durch raumbezogene Planungen ergeben sich in der Regel Auswirkungen auf den Menschen bzw. den Naturhaushalt und damit auf Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie das Landschaftsbild. Die Berücksichtigung der Belange von Umwelt, Natur und Landschaft bei raumbezogenen Planungen ist gesetzlich verankert. Wir stimmen die Erfordernisse und Maßnahmen von Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege mit verschiedenen Akteuren (z.B. Naturschutzbehörden, Flächennutzern) ab und stellen die Ergebnisse für Abwägungsentscheidungen und Genehmigungsverfahren dar. Wir erarbeiten die erforderlichen umweltfachlichen Unterlagen und Fachbeiträge für Vorhaben, z.B. im Straßenbau, für kommunale oder private Bauvorhaben bzw. Bauvorhaben von Versorgungsträgern.
Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung erstellen wir Landschaftspläne, Umweltberichte und strategische Umweltprüfungen, auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Grünordnungspläne, Umweltberichte und Umweltverträglichkeitsstudien. Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen sind in der Regel Bestandteil dieser Prüfungen. Die Erarbeitung von natur-, landschafts- und artenschutzrechtlichen sowie wasserrechtlichen Genehmigungs-, Ausnahme- und Befreiungsanträgen gehören ebenfalls zu unseren Leistungen. In Bezug auf Fachgutachten (z.B. Brutvogelerfassung) kooperieren wir mit bewährten Partnern.
Zu unserem Aufgabenspektrum gehören Landschaftspflegerische Begleitpläne, Umweltverträglichkeitsstudien, Artenschutzfachbeiträge und FFH- bzw. SPA-Verträglichkeitsprüfungen. Für landschaftspflegerische Maßnahmen erstellen wir die Konzeptions- und Ausführungsplanung. Darüber hinaus haben wir Erfahrung in der Ökologischen Baubegleitung sensibler Vorhaben.